Die im Koordinationskreis Palästina Israel vernetzten Gruppen unterstützen die Forderung des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC), Karim Khan, Haftbefehle gegen die Hamas-Führung und gegen Premierminster Netanjahu sowie Verteidigungsminister Gallant zu erlassen. Ebenso fordern wir die Bundersregierung auf, den Chefankläger zu unterstützen und damit das Völkerrecht zu stärken. Nach Ausstellung der Haftbefehle müssen alle obengenannten dem ICC überstellt werden.
Hier die Erklärung von pax christi vom 28.5.2024, die den Sachverhalt erläutert:
Gaza/Israel: Anklagen vor Internationalem Strafgerichtshof unterstützen
Die pax christi-Nahostkommission begrüßt die Ankündigung des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim Khan, Haftbefehle gegen Verantwortliche für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit seit dem 7. Oktober 2023 in Gaza und Israel zu beantragen. Indem der Gerichtshof der Straflosigkeit der Täter ein Ende setzt, trägt er auch zum Aufbau einer friedlichen Nachkriegsordnung bei und zur zukünftigen Verhütung solcher Verbrechen. Die Bundesregierung ist aufgefordert, Haftbefehle, sobald sie ausgestellt sind, und Ermittlungen zu unterstützen.
Die beim IStGH angeklagten Kriegsverbrechen wurden und werden „im Rahmen eines internationalen bewaffneten Konflikts zwischen Israel und Palästina und eines parallellaufenden nicht-internationalen bewaffneten Konflikts zwischen Israel und der Hamas begangen“. Die drei Hamas-Führer Yahya Sinwar, Muhammad Deif und Ismael Haniyeh werden für die Tötung von Hunderten von israelischen Zivilisten am 7. Oktober 2023 sowie für die Entführung von mindestens 245 Geiseln strafrechtlich verantwortlich gemacht. Konkret geht es um folgende Verbrechen gegen die Menschlichkeit, um Ausrottung, Mord, Vergewaltigung und sexuelle Gewalt, Folter und um Kriegsverbrechen wie Geiselnahme, grausame Behandlung und Verletzung der Würde in Gefangenschaft.
Gegen Benjamin Netanyahu, Premierminister Israels, und Yoav Gallant, Verteidigungsminister, lautet die Anklage: „Israel hat der Zivilbevölkerung in allen Teilen des Gazastreifens absichtlich und systematisch Dinge vorenthalten, die für das menschliche Überleben unerlässlich sind.“ Konkret geht es um Kriegsverbrechen wie das Aushungern von Zivilisten als Methode der Kriegsführung, um vorsätzliche Verursachung großer Leiden oder schwere Verletzungen des Körpers, um grausame Behandlung um vorsätzliche Tötung oder Mord und um vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung. Zu den Verbrechen gegen die Menschlichkeit zählen: Ausrottung und/oder Mord, Hungertod, Verfolgung.
Der Antrag des Chefanklägers geht nicht auf die Besatzung der palästinensischen Gebiete und damit verbundene mögliche Verbrechen ein. Und auch in Gaza und im Westjordanland geht das Sterben weiter.