Aussetzung des Assoziierungsabkommens EU-Israel: Eine Kampagne der europäischen Zivilgesellschaft, die sich an die EU-Institutionen und Mitgliedsstaaten richtet

Die unterzeichnenden Organisationen fordern gemeinsam die Aussetzung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel angesichts der Menschenrechtsverletzungen durch den Staat Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten (OPT).

Diese Menschenrechtsverletzungen stellen einen eindeutigen Verstoß gegen Artikel 2 dar, der das Abkommen von der „Achtung der Menschenrechte und der demokratischen Grundsätze“ der Vertragsparteien abhängig macht, die „ein wesentliches Element“ des Abkommens darstellen.

Wir verurteilen unmissverständlich alle Verstöße gegen das Völkerrecht, einschließlich der Tötung von Zivilisten, und fordern die zuständigen Behörden auf, diese unverzüglich zu untersuchen.

Was in Gaza geschieht, ist eine „Krise der Menschlichkeit„, wie UN-Generalsekretär Antonio Guterres sagte. Der derzeitige Krieg Israels gegen den Gazastreifen hat zu massiven Opfern unter der Zivilbevölkerung, zur weitgehenden Zerstörung der zivilen Infrastruktur und zur wiederholten Zwangsvertreibung der Bevölkerung geführt. Die meisten Krankenhäuser wurden von Israel bombardiert und zerstört, und das medizinische Personal wurde getötet. Die Bevölkerung des Gazastreifens ist aufgrund der ständigen Angriffe und der israelischen Blockade von Lebensmitteln, Wasser, Treibstoff, Medikamenten und humanitärer Hilfe mit unermesslichem Leid, Hungersnöten und ansteckenden Krankheiten konfrontiert. Kinder und andere gefährdete Bevölkerungsgruppen sind besonders stark betroffen.

Am 26. Januar 2024 entschied der Internationale Gerichtshof (IGH), dass das derzeitige Verhalten Israels im Gazastreifen die Gefahr eines Völkermords birgt und forderte Israel auf, Maßnahmen zu ergreifen, um diesen zu verhindern. Am 28. März wies der IGH Israel erneut an, diese vorläufigen Maßnahmen umzusetzen. Am 24. Mai wies der IGH Israel an, seine Militäroffensive in Rafah unverzüglich einzustellen und den Grenzübergang Rafah für die ungehinderte Lieferung von Dienstleistungen und Hilfsgütern zu öffnen. Alle diese verbindlichen Anordnungen wurden von Israel ignoriert.

Die Menschenrechtsverletzungen durch die israelische Regierung haben jedoch nicht erst im Jahr 2023 begonnen und sind nicht auf den Gazastreifen beschränkt. Systematische und weit verbreitete Menschenrechtsverletzungen wie die Konfiszierung von Land und Ressourcen und Rassendiskriminierung sind während der 57-jährigen israelischen Besetzung der palästinensischen Gebiete und der 17-jährigen Blockade des Gazastreifens gut dokumentiert. Der Europäische Rat hat auch wiederholt seine Besorgnis über den Ausbau der Siedlungen, die Blockade des Gazastreifens und die Anwendung unverhältnismäßiger Gewalt zum Ausdruck gebracht.

Beweise für Folter und unmenschliche Behandlung von palästinensischen Häftlingen, einschließlich sexuellen Missbrauchs, sind gut dokumentiert. Die Lage der Gefangenen hat sich seit Oktober 2023 weiter verschlechtert, nicht zuletzt für diejenigen, die vom israelischen Militär in Gaza festgehalten werden.

Am 19. Juli 2024 gab der IGH ein Gutachten zu den „Rechtlichen Folgen der Politik und Praktiken Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem“ ab. Eine der wichtigsten Schlussfolgerungen des Gutachtens lautet, dass „die Verstöße Israels gegen das Verbot des gewaltsamen Gebietserwerbs und das Recht des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung […] und der anhaltende Missbrauch seiner Rolle als Besatzungsmacht durch die Annexion und die Ausübung einer ständigen Kontrolle über die besetzten palästinensischen Gebiete sowie die fortgesetzte Vereitelung des Rechts des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung gegen grundlegende Prinzipien des Völkerrechts verstoßen und die Anwesenheit Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten rechtswidrig machen. Diese Rechtswidrigkeit bezieht sich auf das gesamte 1967 von Israel besetzte palästinensische Gebiet“. Der Gerichtshof betonte ferner, dass Israel gegen das im UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung enthaltene Verbot der Rassentrennung und der Apartheid verstößt. In Artikel 279 vertritt der Gerichtshof die Auffassung, dass „alle Staaten verpflichtet sind, keine Hilfe oder Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der durch Israels illegale Präsenz in den besetzten palästinensischen Gebieten geschaffenen Situation zu leisten“.

Derart schwerwiegende Verstöße gegen das Völkerrecht und das humanitäre Recht wären niemals möglich gewesen, wenn die internationale Gemeinschaft, einschließlich der Europäischen Union, Israel für seine Handlungen zur Rechenschaft gezogen und geeignete Maßnahmen ergriffen hätte. Es ist an der Zeit, dass dieser gescheiterte Kurs geändert wird.

Die Achtung der Menschenrechte ist ein „wesentliches Element“ der EU-Assoziierungsabkommen mit Partnerländern. In den Bestimmungen des Assoziationsabkommens zwischen der EU und Israel heißt es, dass die Vertragsparteien die Assoziation „in Anbetracht der Bedeutung, die sie den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen, insbesondere der Achtung der Menschenrechte und der Demokratie, beimessen, die die eigentliche Grundlage der Assoziation bilden“, gründen. In Artikel 2 heißt es: „Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien sowie alle Bestimmungen des Abkommens beruhen auf der Achtung der Menschenrechte und der Grundsätze der Demokratie, von denen sich die Vertragsparteien in ihrer Innen- und Außenpolitik leiten lassen und die wesentlicher Bestandteil dieses Abkommens sind.“

Die Verletzung der sogenannten „wesentlichen Elemente“ ermöglicht es der EU, ein Assoziierungsabkommen gemäß Artikel 60 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge ganz oder teilweise zu kündigen oder auszusetzen. Artikel 82 des Assoziierungsabkommens sieht vor, dass „jede Vertragspartei das Abkommen durch Notifizierung an die andere Vertragspartei kündigen kann“, während Artikel 79 Absatz 2 die geltenden Verfahrensregeln für diesen Prozess enthält.

Drittstaaten tragen nach dem Völkerrecht die Verantwortung für die Verhinderung von Völkermord und müssen daher alle in ihrer Macht stehenden diplomatischen, wirtschaftlichen und politischen Maßnahmen ergreifen, um einen Völkermord in Gaza zu verhindern. Die EU-Mitgliedstaaten sollten ihren Einfluss geltend machen und alle ihnen zur Verfügung stehenden legalen Mittel einsetzen, um Israel dazu zu bewegen, Handlungen zu unterlassen, die gegen die Völkermordkonvention verstoßen, und die illegale Besetzung zu beenden, wie es der IGH beschlossen hat, einschließlich der Überprüfung oder Aussetzung von Handelsverhandlungen und -abkommen.

Unsere Kampagne richtet sich an alle relevanten EU -Akteure in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen:

  • Der Europäische Rat hat die Befugnis, die Aussetzung des Assoziierungsabkommens zu beschließen: Die Einstimmigkeitsregel kann keine Ausrede sein, wenn die Grundwerte der EU auf dem Spiel stehen.
  • Die Europäische Kommission ist als „Hüterin der Verträge“ dafür verantwortlich, dass die Verträge eingehalten und korrekt umgesetzt werden (gemäß Artikel 17 EUV), einschließlich Artikel 2 des Assoziierungsabkommens. Die Kommission muss die Gründe für die Nichteinhaltung des Abkommens durch Israel prüfen und rechtfertigen und dem Rat geeignete Maßnahmen vorschlagen; in diesem Fall erfordern solche Maßnahmen keine Einstimmigkeit.
  • Das Europäische Parlament sollte sein politisches Gewicht nutzen, um Druck auf den Rat und die Kommission auszuüben, damit diese ihrer Verantwortung nachkommen. Es kann dies tun, indem es parlamentarische Debatten anstößt, Entschließungen einbringt usw.
  • Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Kommission auffordern, ihre Untersuchung der Einhaltung von Artikel 2 durch Israel zu beschleunigen; sie sind auch die Entscheidungsträger im Rat. Darüber hinaus sind sie als Unterzeichner der Völkermordkonvention verpflichtet, die Begehung von Völkermord zu verhindern und zu bestrafen.

Mit unserer Kampagne fordern wir gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union alle Beteiligten auf, dringend Maßnahmen zu ergreifen, um die Aussetzung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel und aller damit verbundenen Abkommen zu erwirken, bis Israel das Völkerrecht und das humanitäre Völkerrecht einhält und die Urteile und das Gutachten des IGH umsetzt.

Die Aussetzung des Assoziierungsabkommens sollte so lange aufrechterhalten werden, bis die EU sicher ist, dass ihre Beziehungen zu Israel in keiner Weise – weder politisch, finanziell, militärisch, technisch, handelspolitisch noch sonst wie – zur Fortsetzung der Besatzung und der Verweigerung der Rechte des palästinensischen Volkes beitragen.

Was in Gaza und in den gesamten besetzten palästinensischen Gebieten geschieht, ist die Folge eines politischen und moralischen Versagens der internationalen Gemeinschaft.

Die Aussetzung des Assoziierungsabkommens wegen Israels Verletzung der Menschenrechtsklauseln des Abkommens steht nicht mehr zur Debatte, sondern ist eine Verpflichtung für die EU, ihren eigenen Grundsätzen und Werten gerecht zu werden. Andernfalls würde dies bedeuten, den derzeitigen Zustand tiefgreifender Gesetzlosigkeit zu akzeptieren, der durch jahrzehntelange Straflosigkeit ermöglicht wird, und einen gefährlichen globalen Präzedenzfall schaffen.

Unterzeichnende Organisationen:

European and international:

  1. European Coordination of Committees and Associations for Palestine (ECCP),
  2. Oxfam, 
  3. Pax Christi International, 
  4. CIDSE – International Family of Catholic Social Justice Organisations,
  5. International Human Rights Federation (FIDH),
  6. Action AId, 
  7. StateWatch,
  8. Eurochild, 
  9. EuroMed Rights,
  10. Handicap International – Humanity & Inclusion,
  11. European Trade Union Network for Justice in Palestine,
  12. European Legal Support Center,
  13. Child Rights International Network (CRIN),
  14. European Jews for Palestine (EJP),
  15. Equinox Initiative for Racial Justice

Germany

  1. DPG – German-Palestinian Society e.V.,
  2. BIP – Alliance for Justice between Israelis and Palestinians (BIP),
  3. Pax Christi German Section, 
  4. Jewish Voice for a Just Peace Germany,
  5. Friends of Sabeel Germany e.V.,
  6. BDS Berlin, 
  7. Israeli Committee Against House Demolitions (ICAHD Germany), 
  8. Palästina Forum Nahodt – Palestine Forum Middle-East Frankfurt, 
  9. Salam Shalom Working Group Palestine-Israel e.V., 
  10. Nahostgruppe – Middle East Group, Mannheim
  11. Partnerschaftsverein – Partnership Association, Bonn-Ramallah e.V., 
  12. Jewish-Palestinian Dialogue Group Munich,
  13. Palästina Initiative Hannover – Palestine Initiative Hanover Region,
  14. Frauen wagen Frieden(Projektgruppe in der Evangelischen Frauenarbeit der Pfalz)
  15. Arbeitsgruppe Globalisierung und Krieg